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Blickwinkel: Birgit Böcher

„Ich frage mich, in welcher langweiligen musikalischen Welt wir nach Corona landen werden“

Lange sah es so aus, als hätte der Staat sie bei der Aufstellung seiner Hilfsprogramme vergessen. Nun gibt es für existenzbedrohte Musikverlage Geld aus dem Topf des „Neustart Kultur-Programms“. Birgit Böcher, Geschäftsführerin des Deutschen Musikverleger-Verbandes, berichtet, wie Verlage unter der Krise leiden.

vonSören Ingwersen,

Frau Böcher, wie wirken sich die Corona-Beschränkungen auf die deutschen Musikverlage aus?

Birgit Böcher: Die Lage wird immer dramatischer für Verlage, die von der Vermietung und vom Verkauf ihres Notenmaterials leben, da keine Aufführungen stattfinden. Alle Weihnachtskonzerte sind ausgefallen, sämtliche Chöre an Kirchen und Schulen pausieren und die Musikfachgeschäfte sind geschlossen. Hinzu kommt, dass viele Verlage ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt haben, aber das Arbeitsvolumen nicht weniger wurde, da ja der komplette Verleih storniert werden musste und bald auch neues Material angeboten werden sollte.

Neues Material?

Böcher: Nach dem Lockdown wird es nicht mit voller Kraft weitergehen. Daher wird neues Notenmaterial gebraucht. Die Chöre haben dann zwei Jahre nicht geprobt und werden wohl nicht mehr so in der Lage sein, hochkomplexe Literatur zu verwenden. Und die Orchester spielen in kleineren Besetzungen. Das heißt, die Verlage müssten jetzt anfangen, neues Material zu produzieren – für eine ungewisse Zukunft. Das ist eine äußerst schwierige Situation.

Haben Musikverlage schon vor der Hilfe aus dem „Neustart Kultur-Programm“ staatliche Corona-Hilfen erhalten?

Böcher: Das Problem ist, dass die Musikverlage wie auch anderen Unternehmen der Musikwirtschaft anfangs durch alle Raster gefallen sind. Wir haben ja schon früh Hilfsbedarf beim Wirtschaftsministerium angemeldet. Da hieß es dann: Ihr gehört doch zur Kultur. Fragte man bei der Behörde für Kultur und Medien an, heißt es: Ihr seid doch Wirtschaftsunternehmen. Diese Erfahrung war erschreckend. Niemand würde in Fragen stellen, dass die Filmwirtschaft im Kulturbereich angesiedelt ist, aber für einen Musikverlag und die anderen Bereiche der Musikwirtschaft soll das nicht gelten? Man bekam den Eindruck, dass die Politik den Fall der Musikverlage überhaupt nicht auf der Rechnung hatte.

Aber es gab Überbrückungshilfen …

Böcher: … die jetzt zum Teil schon wieder zurückgezahlt werden müssen. Es wurde ja später veröffentlicht, dass man für die Zeit der Unterstützung mehr Ausgaben als Einnahmen haben musste. Gewissenhafte Unternehmen, die es geschafft haben, die Kosten herunterzufahren, müssen nun teilweise die Hilfe zurückzahlen. Dadurch entsteht der Eindruck, man werde dafür bestraft, gut gewirtschaftet zu haben. Dabei möchte der Staat ja nur eine Überkompensation vermeiden – wofür wir vollstes Verständnis haben. Bei den Überbrückungshilfen kommt erschwerend hinzu, dass man zur Beantragung einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer benötigt, die ja auch Geld kosten, was sich für Kleinverlage gar nicht rechnet. Es fällt mir wirklich schwer, mit anzusehen, wie Firmen, die immer gut gewirtschaftet haben und einen soliden Aufbau hatten, momentan dermaßen leiden. Wenn ich dann noch an die ganzen Soloselbständigen und die Urheber denke, frage ich mich wirklich, in welcher langweiligen musikalischen Welt wir nach Corona landen werden. Dann wird von der Vielfalt, die wir alle so toll finden, vieles nicht mehr vorhanden sein.

Sehen Sie trotzdem eine Chance, dass die Hilfen aus dem Topf des „Neustart Kultur-Programms“ bei den Verlagen das Schlimmste verhindern können?

Böcher: Das hängt davon ab, wie lange wir im Lockdown bleiben und wie schnell und in welchem Umfang danach wieder Aufführungen stattfinden können. Aber Chancen gibt es. So wurden beispielsweise Instrumente wie Digitalpianos im letzten Jahr sehr gut verkauft, weil viele zu Hause das Musikmachen wieder entdecken. Diese Leute brauchen genauso Notenmaterial, wie kleine Kammermusikensembles, die vielleicht bald wieder vermehrt auftreten werden. Nur um diese Chancen nutzen und neues Material anbieten zu können, brauchen die Verlage Geld, das sie jetzt natürlich lieber zusammenhalten, um ihre Mitarbeiter bezahlen zu können.

Welche Voraussetzungen müssen für die Hilfszahlungen gegeben sein?

Böcher: Betrachtet wird der Zeitraum von April bis November 2020 im Vergleich zu den entsprechenden Monaten des Vorjahrs. Wenn ein Rückgang des Umsatzes von mindesten 40 Prozent vorliegt, kann ein Antrag gestellt werden. Die Fördersumme, die maximal 300.000 Euro beträgt, bemisst sich an dem Umsatzverlust, wobei das Kurzarbeitergeld oder andere Hilfen gegengerechnet werden.

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