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Erste Förderrunde für BTHVN2020 startet

Countdown fürs Beethoven-Jubiläumsjahr

Bis zum 30. September 2017 können erste Förderanträge bei der Beethoven Jubiläums Gesellschaft gestellt werden

vonNicole Korzonnek,

2020 feiert Deutschland mit der ganzen Welt den 250. Geburtstag von Ludwig van Beethoven. In einem einzigartigen Schulterschluss haben sich die Bundesrepublik Deutschland, das Land Nordrhein-Westfalen, der Rhein-Sieg-Kreis und die Bundesstadt Bonn zur Errichtung der Beethoven Jubiläums Gesellschaft zusammengefunden, die dieses bedeutende Jubiläum koordiniert und unter der Dachmarke BTHVN2020 kommuniziert. Ab dem 1. September können auf der BTHVN2020-Website Förderanträge für kulturelle Projekte im Jubiläumsjahr gestellt werden.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärt die Förderung wie folgt: „Das Jubiläumsjahr bietet einen wunderbaren Rahmen, um das Schaffen dieses genialen Komponisten zu würdigen. Beethovens Musik verbindet, weil sie Menschen überall auf der Welt begeistert. Das Jubiläum ist eine nationale Aufgabe mit weltweiter Bedeutung. Deshalb fördere ich es aus meinem Haushalt. Ich bin überzeugt, dass es uns nicht nur einzigartige Musikerlebnisse bescheren wird, sondern auch die Gelegenheit bietet, mehr über die künstlerische, politische und gesellschaftliche Bedeutung dieses großen Künstlers zu erfahren.“

„Wir wünschen uns ein breites Engagement“

Isabel Pfeiffer-Poensgen, Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen fügt hinzu: „Beethovens 250. Geburtstag wird regional, national und international ein großes Ereignis. Dabei wird das Musikland Nordrhein-Westfalen mit Bonn als Geburtsstadt im Zentrum vieler Veranstaltungen stehen. Beethoven hat die Musik seiner Zeit revolutioniert. Seine weltweit ungebrochene Popularität zeugt von der zeitlosen Schönheit und Bedeutung seiner Werke. Das Jubiläum bietet nun den Anlass zu erleben, welche Impulse seine Werke für die zeitgenössische Musik geben können.“

Der Oberbürgermeister der Stadt Bonn, Ashok-Alexander Sridharan und Sebastian Schuster, Landrat für den Rhein-Sieg-Kreis sind sich einig: „Für die Stadt Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis ist das Beethoven Jubiläum 2020 eine herausragende Gelegenheit, sich der Welt als Geburtsort und Heimatregion Ludwig van Beethovens zu präsentieren. Wir wünschen uns ein breites Engagement in der Vorbereitung auf das Jubiläumsjahr und eine nachhaltige Wirkung für die Beethoven-Pflege in Bonn und der Region.“

Beethovendenkmal in Bonn
Beethovendenkmal in Bonn © Michael Sondermann/Bundesstadt Bonn

Förderfähige Projekte müssen sich auf Beethoven beziehen

Die Beethoven Jubiläums Gesellschaft erhält Zuschüsse aller vier Gebietskörperschaften, leitet die für das Jubiläumsprogramm von der öffentlichen Hand bereitgestellten Fördermittel weiter und ergänzt die Projekte durch eigene Initiativen. Bei der Gesellschaft können bis zum 30. September 2017 erste Förderanträge gestellt werden. Förderfähige Projekte müssen sich auf Ludwig van Beethoven beziehen und sollen im zeitlichen Rahmen des Jubiläumsjahres zwischen dem 16. Dezember 2019 und dem 17. Dezember 2020 stattfinden.

Die Beethoven Jubiläums Gesellschaft fördert Projekte im Gebiet von Nordrhein-Westfalen mit dem Schwerpunkt auf der Region Bonn/Rhein-Sieg. Im Fokus der ersten Förderrunde stehen Projekte, die schon im Jahr 2017 beginnen sollen bzw. für die Durchführung in 2020 einen entsprechenden Vorlauf benötigen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Einrichtungen (etwa Stiftungen, Vereine) sowie sonstige juristische Personen mit Sitz in Deutschland.

BTHVN2020: So sieht die Förderung aus

Für das Jubiläumsprogramm sind fünf Leitthemen anhand der Marke BTHVN2020 vorgegeben, an denen sich alle Projekte orientieren sollen (pro Projekt mindestens ein Leitthema):
B: Beethoven als Bonner Bürger
T: Beethoven als Tonkünstler
H: Beethoven als Humanist
V: Beethoven als Visionär
N: Beethoven als Naturfreund

Die Antragstellung erfolgt ab 1. September 2017 ausschließlich über die BTHVN2020-Website. Es sind vier weitere Förderrunden geplant, die separat ausgeschrieben werden und für die Anträge jeweils bis zum 31. März 2018, 30. September 2018, 31. März 2019 und 30. September 2019 gestellt werden können. In der Regel können Projekte mit einem Anteil von 75 Prozent der Gesamtkosten gefördert werden. Kreativprojekte der freien Szene, Projekte kultureller Vermittlung sowie Projekte der Laienmusik können mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Über Förderanträge entscheidet auf Empfehlung eines künstlerischen Beirates der Aufsichtsrat der Jubiläums Gesellschaft.

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