Die sinkenden Infektionszahlen lassen die Hoffnung aufkeimen, dass wir langsam wieder zur Normalität zurückfinden werden. Aber was bedeutet langsam? Für den Einzelhandel sicherlich etwas anderes als für den Kulturbetrieb. Denn während die Läden unter vorgegebenen Sicherheitsvorkehrungen bereits wieder öffnen, ist eine Öffnung der Theater-, Konzert- und Opernhäuser noch nicht in Sicht. In zwei offenen Briefen wenden sich nun die Generalmusikdirektoren- und Chefdirigentenkonferenz e.V. und die Konzerthauskonferenz an das Staatsministerium für Kultur und Medien und fordern „klare Vorgaben für eine schrittweise Wiederaufnahme des Opern- und Konzertbetriebes in Übereinstimmung mit den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen und den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts“.
Bei einer weiteren Ausdehnung der Schließungen müsse man mit einem „irreparablen Schaden“ des deutschen Musiklebens und der „weltweit einzigartigen Stadttheaterlandschaft“ rechnen. Die GDM- und Chefdirigentenkonferenz betont die „Systemrelevanz“ öffentlich getragener Musikinstitutionen sowie freiberuflicher und privat organisierter Musiker in wirtschaftlicher wie kultureller Hinsicht. Umso wichtiger sei es, auch in schwierigen Zeiten wie diesen Angebote in Oper und Konzert zu machen – „im Einklang mit dem Schutz der Gesundheit der Musiker*innen, Sänger*innen und unseres Publikums“. Denkbar wären konzertante Opernaufführungen, Open-Air-Konzerte, spezielle Regiekonzepte und klein besetzte Werke, bei denen sich die Abstandsregeln gut einhalten ließen. Hier müssten Politik und Gesundheitsämter „dringend klare und belastbare Rahmenbedingungen und Vorgaben“ liefern.
Neue Konzepte durch konkrete Vorgaben
In dieser Hinsicht kritisiert die Konzerthauskonferenz das Positionspapier „Normalisierungskonzept Kultur“ des Deutschen Städtetags zur schrittweisen Wiedereröffnung von Kulturinstitutionen, nach dessen Maßgabe „viele Konzerte erst zu einem so späten Zeitpunkt wieder stattfinden können, dass Musikerinnen und Musikern, ganze Ensembles und die vielen Angestellten und Dienstleister der Konzertbranche in ihrer wirtschaftlichen Existenz nachhaltig und unwiederbringlich gefährdet sind“. Vielmehr sollte es den Häusern ermöglicht werden, „auf Grundlage bestimmter Vorgaben Konzepte zu entwickeln, die einen eingeschränkten Betrieb unter Maßgabe des Infektionsschutzes ermöglichen“. Dazu gehörten Abstandregelungen, Hygienekonzepte sowie ein Einlass- und Auslassmanagement.