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Jubiläumskonzert 75 Jahre Deutsches Grundgesetz

Klingendes Bekenntnis zu den demokratischen Werten

Das Gesangsensemble AuditivVokal Dresden feiert das Inkrafttreten des Deutschen Grundgesetzes vor 75 Jahren.

vonSören Ingwersen,

Nicht nur die jüngst publik gewordenen Pläne von AfD und Neonazis, Menschen aus ethnischen, kulturellen oder politischen Gründen zu deportieren, auch der globale Vormarsch autokratischer Systeme mit ihren Unterdrückungsmechanismen und Expansionsbestrebungen zeigt, dass die westliche Demokratie auf einem Posten steht, den es immer wieder aktiv zu verteidigen gilt. Ihr wichtigster Pfeiler ist die freiheitlich-demokratische Grundordnung, wie sie hierzulande im Grundgesetz verankert ist. Als die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland 1949 in Kraft trat, galt es vor allem zu verhindern, dass sich die Gräuel der NS-Zeit noch einmal wiederholen würden. So proklamiert das Grundgesetz das Grundrecht auf Leben und die Unantastbarkeit der Menschenwürde.

Wie aber klingen Würde, Freiheit und Mitbestimmung? Diese Frage stellen sich die zwölf Sängerinnen und Sänger von AuditivVokal Dresden bei ihrer musikalischen Feier zum 75-jährigen Bestehen des Deutschen Grundgesetzes. Neben Olivier Messiaens Motette „O sacrum convivium“ und einem Satz aus dem Requiem des katalanischen Komponisten Bernat Vivancos erklingen drei Uraufführungen als musikalische Statements zu Meinungsfreiheit und Mitbestimmung. Außerdem stehen heimatliche Volkslieder aus der Oberlausitz in neuen Arrangements auf dem Programm – vorgetragen in authentischer Oberlausitzer Mundart. Resümierend lässt sich sagen: „Vu oalln is woaas do“.

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