Ein Aufatmen ging durch die Szene freier Künstler, als Bund und Länder im Eilverfahren ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Corona-Soforthilfe beschlossen haben, das auch Freiberuflern und Solo-Selbständigen finanziell unter die Arme greifen soll. Doch beim Ausfüllen der Antragsformulare zeigt sich, dass die dringend notwendige Soforthilfe bei vielen gar nicht greift.
Freiberufler werden in die Grundsicherung gedrängt
Der Verein „Freie Ensembles und Orchester in Deutschland“ (FREO e.V.) und die Allianz der Freien Künste fordern daher „dringende Korrekturen bei den Coronahilfen von Bund und Ländern“ und bemängeln die „fehlenden Bundesvorgaben zur Anerkennung anteiliger Lebenskosten als betriebliche bzw. erwerbsmäßige Kosten“. Obwohl persönliche Lebenshaltungskosten von freiberuflich Kunstschaffenden im Wesentlichen auch unternehmerische Kosten seien, würden diese in den meisten Bundesländern nicht berücksichtigt. Sprich: Wer mit seinem Verdienst oder seinen finanziellen Rücklagen die Miete seines Proben- oder Arbeitsraums bezahlen, dann aber kein Geld mehr für den privaten Wohnraum aufbringen kann, fällt durch das Raster der anerkannt Hilfsbedürftigen und werde damit „systematisch in die Grundsicherung gedrängt“.
Konkrete Lebens- und Arbeitsrealität freier Künstler bleibt unberücksichtigt
Somit werde die „konkrete Lebens- und Arbeitsrealität“ von Freiberuflern, Solo-Selbständigen und kleinen Unternehmen im Bewilligungsverfahren nicht erfasst, zumal Verwaltungsspielräume eher zum Nachteil der freischaffenden Künstlerinnen und Künstler ausgelegt würden. Überdies herrsche eine große Unsicherheit, wie die Soforthilfe des Bundes und andere Hilfs-Maßnahmen miteinander kombinierbar seien.